
Anträge zur Tagesordnung sind gem. § 11 Abs. 4 der Satzung spätenstens 2 Wochen vor der Versammlung schriftliche dem Präsidium einzureichen.
Anträge zur Tagesordnung sind gem. § 11 Abs. 4 der Satzung spätenstens 2 Wochen vor der Versammlung schriftliche dem Präsidium einzureichen.